Ehrenamtliche/r Friedensrichter/in gesucht
Zittau, 1. Juni 2023. Die in Zittau ansässige Schiedsstelle blickt auf eine 25-jährige Tradition zurück. Hier übernimmt seit 1998 ein ehrenamtlicher Friedensrichter zusammen mit einem Stellvertreter die wichtigen Aufgaben. Jetzt endet die fünfjährige Amtszeit des aktuellen Friedensrichters, weshalb eine Neubesetzung des Ehrenamtes für den Zeitraum 2024 bis 2028 erforderlich wird.
Bild von LEANDRO AGUILAR auf Pixabay
Stadt Zittau sucht Interessierte für das Ehrenamt
Gesucht werden Bürger/innen, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, im Schiedsstellenbezirk (Zittau +Ortschaften) wohnen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben. Sie sollten gegenüber den Streitparteien vorurteilsfrei und sachlich auftreten und die Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten, auch über die Amtszeit hinaus. Juristische Kenntnisse sind dabei nicht erforderlich.
Für die Rechtssicherheit weist die Schiedsstelle ausdrücklich auf die in § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) genannten Ausschlusstatbestände hin. Zudem besteht die Befugnis, Auskunft und Einwilligung gemäß § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG zu verlangen. Die Wahl des Friedensrichters muss durch den Vorstand des Amtsgerichtes bestätigt werden.
Der Friedensrichter hat die Aufgabe, in festgefahrenen Konfliktsituationen und verhärteten Fronten zu vermitteln, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden Vergleiches zu beenden. Dies kann in unterschiedlichen Bereichen erfolgen, wie beispielsweise in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen oder Forderungsangelegenheiten.
Bewerbungen sind bis zum 30.06.2023 an die Stadtverwaltung Zittau, Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung, Markt 1 oder per E-Mail an l.michalsky@zittau.de zu richten. Die Bewerbung sollte Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Beruf/Tätigkeit, Telefon-Nummer oder E-Mail-Adresse enthalten. Die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG sind erforderlich und die entsprechenden Formulare stehen auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Zittau unter www.zittau.de zur Verfügung.
Die Wahl des Friedensrichters erfolgt voraussichtlich am 26.10.2023 durch den Stadtrat und muss anschließend vom Direktor des Amtsgerichtes Zittau bestätigt und amtlich bekanntgemacht werden.
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- Erstellt am 31.05.2023 - 09:25Uhr | Zuletzt geändert am 01.06.2023 - 12:51Uhr
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