Gewässerschutz am Weinauteich: Fütterungsverbot eingeführt
Zittau, 26. April 2024. Um die Wasserqualität des Weinauteichs in Zittau zu schützen, wurden kürzlich zwei Schilder aufgestellt, die das Füttern von Enten verbieten. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Wasserbewohner sowie der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts.
Maßnahmen gegen Umweltbelastung durch Füttern am Weinauteich.
Foto: Stadtverwaltung Zittau
Probleme durch Füttern der Wildtiere
Wildtiere, wie Enten, verlieren durch regelmäßiges Zufüttern ihren natürlichen Instinkt zur Nahrungssuche. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten Abhängigkeit von menschlichen Nahrungsquellen, sondern auch zu gesundheitlichen Problemen bei den Tieren. „Brot und Gebäck lassen den Magen der Tiere aufquellen und die hohe Menge an Salz oder Zucker ist schädlich“, erläutert Ralph Höhne, Bauamtsleiter in Zittau. Weiterhin können verschimmelte Futterreste die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen.
Einfluss auf das Gewässerökosystem
Das Übermaß an Futterresten und Tierkot im Gewässer führt zu einem erhöhten Nährstoffeintrag, was das ökologische Gleichgewicht des Weinauteichs stört. Die dadurch notwendige hohe Sauerstoffkonzentration für den Abbau organischen Materials verringert den verfügbaren Sauerstoff für Fische und Pflanzen, was zu einem massiven Algenwachstum und grünem Wasser führt. „Die entstehenden Schlammschichten setzen Schwefelwasserstoff frei, was man an dem Geruch nach faulen Eiern erkennen kann“, fügt Höhne hinzu.
Maßnahmen und Appelle an die Bürger
Um das Gewässer nachhaltig zu schützen, sind Unterwasserpflanzen, die durch Photosynthese Sauerstoff produzieren, essentiell. Doch hoher Algenbestand verhindert das Eindringen von Sonnenlicht, notwendig für die Sauerstoffproduktion der Pflanzen. Höhne betont die Notwendigkeit der Kooperation der Bürger: „Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um eine langfristige Verbesserung des Gewässerzustandes zu erreichen.“ Bürger werden dringend gebeten, das Füttern zu unterlassen und somit aktiv zum Schutz des Ökosystems beizutragen.
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- Quelle: red / Stadtverwaltung Zittau
- Erstellt am 15.04.2024 - 15:47Uhr | Zuletzt geändert am 26.04.2024 - 07:56Uhr
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