Widerspruch des Zittauer Oberbürgermeisters

Widerspruch des Zittauer OberbürgermeistersZittau, 2. Februar 2022. Der Zittauer Oberbürgermeister Thomas Zenker hat gegen den vom Stadtrat am 27. Januar 2022 mit Stimmengleichheit abgelehnten Beschluss Nr. 452/2022 wegen Rechtswidrigkeit Widerspruch nach § 52 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) eingelegt. Außerdem wurde eine Sondersitzung des Stadtrates für den 10. Februar 2022 einberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist. Doch worum geht es überhaupt?

Abb.: High Noon am Rathausturm in Zittau, Anlass für den Kulturzuschlag ganz unten
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Zittau weiter ohne städtischen Haushalt

Also der Reihe nach: Auch die Stadt Zittau ist gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen, die den Vorgaben einer geordneten Haushaltswirtschaft entspricht. Dieser Maßgabe ist die Stadt zuletzt mit den Stadtratsbeschlüssen vom 28. Oktober 2021 und vom 16. Dezember 2021 nachgekommen.

Im Ergebnis der inhaltlichen Prüfung erließ die Rechtsaufsichtsbehörde am 11. Januar 2022 eine Haushaltsverfügung, in welcher der Stadt Zittau unter Berücksichtigung des bestehenden und zwingend umzusetzenden Haushaltsstrukturkonzeptes eine geordnete Haushaltswirtschaft nach § 72 SächsGemO bestätigt wurde. Lediglich die vorgesehenen Investitionskredite waren nicht in der geplanten Höhe genehmigungsfähig, da diese gemäß § 82 SächsGemO maximal dem Zahlungsmittsaldo aus der Investitionstätigkeit entsprechen dürfen.

Dieses eher formale Prozedere sollte mit der Anpassung der bereits beschlossenen Haushaltssatzung im Punkt "Kreditaufnahme für Investitionen" durch den Beitrittsbeschluss formal abgeschlossen werden, damit diese Satzung anschließend mit Veröffentlichung in Kraft treten kann.

Doch es kam anders: Mit der Ablehnung des Beitrittsbeschlusses durch den Zittauer Stadtrat setzt sich für die Stadt Zittau die haushaltslose Zeit nunmehr im zweiten Jahr fort und die gesetzliche Pflicht zur geordneten Haushaltswirtschaft nach § 72 SächsGemO wird nicht mehr erfüllt. Um dem abzuhelfen, musste der Oberbürgermeister dem Stadtratsbeschluss, durch den die Haushaltssatzung nicht die Auflagen der Rechtsaufsicht angepasst wurde, widersprechen.

Mehr erfahren im Zittauer Anzeiger:
28.01.2022: Soll Zittau ganz bewusst handlungsunfähig gemacht werden?

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Kulturzuschlag:
High Noon: Do not forsake me, my darling – anders gesagt: Tapfer bleiben!

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 02.02.2022 - 12:51Uhr | Zuletzt geändert am 02.02.2022 - 14:14Uhr
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