Selbst arbeiten oder arbeiten lassen?

Selbst arbeiten oder arbeiten lassen?Zittau, 18. Februar 2022. Von Thomas Beier. Zugegeben: Die Frage ist überspitzt, denn wer dafür sorgt, dass andere Arbeit haben, muss in aller Regel selbst etwas dafür tun, also ebenfalls arbeiten. Und dennoch sollten Unternehmer gelegentlich überdenken, was im eigenen Betrieb erledigt wird und was außer Haus vergeben wird, Aufwand, Kosten und Ärger können auf diese Weise eingespart werden, wenn die Effekte nicht nur oberflächlich, sondern tiefgründig betrachtet werden.

Abb.: Die Logistik ist ein typischer Bereich, für den Dienstleister herangezogen werden. Die Leistungspalette wird immer größer und umfasst inzwischen neben der Lagerhaltung auch die Verpackung, die Kommissionierung und das Management von Retouren
Symbolfoto: Marcin, Pixabay License (Bild beschnitten)
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Spezialisierte Dienstleister machen das Unternehmerleben einfacher

Die Frage, ob man als Unternehmen eine Leistung selbst erbringt, berührt mehrer Bereiche, denn es geht vor allem um


    • Wirtschaftlichkeit
    • Beherrschung von Komplexität und
    • Haftungsfragen.

Dabei lässt sich aus diesen drei Punkten ein magisches Dreieck aufspannen, dessen Fläche möglichst groß sein sollte. Beispielsweise kann es sehr sinnvoll sein, auf ein Stückchen Wirtschaftlichkeit zu verzichten, um komplexen Anforderungen zu entgehen beziehungsweise diese besser zu beherrschen und vielleicht zudem seiner Verantwortung einfacher gerecht zu werden, indem die eigene Haftung reduziert wird.

Ein Beispiel zeigt, worum es geht

Um ein einfaches Beispiel zu haben: Wenn eine Pizzaservice einen Umkreis von zehn Kilometern beliefert, dann ist es eventuell am wirtschaftlichsten, zwei Minijobber zu beschäftigen, von denen einer mit dem Fahrrad und der andere mit einem Motorroller oder Kleinstwagen die Kunden beliefert. Allerdings gehen damit auch Pflichten und Haftungsfragen einher: Die Lohnrechnung will gemacht sein, es gibt Aufzeichnungspflichten, die Mitarbeiter können wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen, es kann zu Fahrzeugschäden oder gar Unfällen kommen oder zu kriminellen Aktivitäten, wenn der Besteller nicht beliefert, sondern die Pizza unter der Hand einem anderen verkauft oder diese gleich selbst aufisst. Was unwahrscheinlich und lustig klingt, kommt im übertragenen Sinne in anderen Branchen vor.

Verrichtungsgehilfe oder Erfüllungsgehilfe?

Die Auslieferungsfahrer würde man in der Sprache der Juristen Verrichtungsgehilfen nennen, denn sie müssen den Weisungen ihres Arbeitgebers folgen. Jeder, der Angestellte hat, weiß, dass sich das zwar einfach anhört, in der Praxis aber immer wieder zu – gelinde gesagt – Aufwand führt, denn nicht jeder Mitarbeiter und nicht jede Mitarbeiterin machen in der Arbeitszeit nur das, was sie sollen. Neben ganz bewussten Regelverstößen wie Betrug bei der Arbeitszeit oder der Erledigung von Privatengelegenheiten bestimmen vor allem zwarals Arbeit empfundene, aber uneffektive Tätigkeiten den Arbeitsalltag.

Anders ist es, wenn der Pizzaservice die Auslieferung an einen Erfüllungsgehilfen, sprich an einen Dienstleister, überträgt. Jetzt ändert sich das magische Dreieck: Auf den ersten Blick mag das teurer erscheinen, aber die Frage der Komplexität reduziert sich auf die Übergabe der fertigen Pizza: Die Tourenplanung und die Fragen nach der Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Personal sind plötzlich vom Tisch. Und die Haftung dafür, dass die Pizza heil und heiß beim Besteller ankommt, trägt jetzt der Dienstleister zwar nicht gegenüber dem Endkunden, aber gegenüber dem Pizzabäcker.

Versteckte Kosten verabschieden, Qualität beim Endkunden steigern

Hinzu kommt: Auf den ersten Blick höhere Kosten für einen externen Dienstleister bewahrheiten sich bei näherer Betrachtung oftmals nicht. Mit der Vergabe von Leistungen an andere Unternehmen – Outsourcing genannt – befreit sich ein Unternehmen nämlich zugleich von versteckten und provozierten Kosten wie etwa jenen für heimliche Pausen, übermäßigen Fahrzeugverschleiß oder für Warenbeschädigungen und Warenverlust. Außerdem kann ein externer Erfüllungsgehilfe, modern Fullfillment Dienstleister genannt, seine Prozesse viel besser optimieren, in diesem Beispiel als Logistikdienstleister.

Es gibt weitere Vorteile, die ein Fullfillment Dienstleister mit sich bringen kann. So haftet dieser für die Einhaltung von Rechtsvorschriften auf seinem Tätigkeitsgebiet grundsätzlich selbst. Außerdem kann es entscheidende Vorteile in der Qualitätskontrolle geben: Während innerbetrieblich manches durchgeht, um es sich mit den Kollegen nicht zu verderben, hat der Externe hohes Interesse, nur qualitativ einwandfreie Ware zu übernehmen, um nicht selbst in Haftung zu geraten.

Kernkompetenzen ausbauen

Natürlich war der Pizzaservice nur ein einfaches Beispiel. Für andere Unternehmen aber – wie etwa für leistungsfähige Online Shops, für die auch das Management von Retouren wichtig ist – ist es unter Umständen sehr interessant, wenn man einen Fullfillment Dienstleister in der Logistik einsetzen kann. Der übernimmt gegebenenfalls nicht nur den Warentransport, sondern auch die Verpackung und die Kommissionierung, also die Zusammenstellung der Sendungen.

Denkt man solche Vorgehensweisen weiter, kommt man zu unternehmerischen Strategien, die gerade für kleine Unternehmen interessant sind. Anstelle sich notwendigerweise detailliert mit allen Tätigkeiten zu befassen, die für den Betrieb insgesamt notwendig sind, können externe Dienstleister Kapazitäten freisetzen, die für den Ausbau der eigenen Kernkompetenzen verwendet werden. Wettbewerb in der Wirtschaft entscheidet sich nun einmal über Vorsprung, der unentbehrlich macht.

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto: Marcin / marcinjozwiak, Pixabay License (Bild beschnitten)
  • Erstellt am 18.02.2022 - 10:21Uhr | Zuletzt geändert am 18.02.2022 - 10:58Uhr
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