Zittau bekommt Rekord-Hilfe für Hochwasser 2010
Dresden | Zittau. Den Wiederaufbauplan der Stadt Zittau zur Beseitigung der vom Sommerhochwasser 2010 verursachten Schäden an kommunaler Infrastruktur reichte die Landesdirektion Dresden am 13. April 2011 aus. Es ist der vom bestätigten Schadensvolumen her umfangreichste Plan in Sachsen. Der Zittauer Maßnahmeplan ist zugleich der letzte, der aus dem Landkreis Görlitz noch zu bearbeiten war.
Landesdirektion Dresden bestätigt der Stadt Flutschäden in Höhe von fast 15 Millionen Euro
Die Stadt Zittau hatte insgesamt 83 Einzelmaßnahmen aufgelistet, die mit einer anerkannten Gesamtschadenshöhe von 14,97 Millionen Euro bestätigt wurden. Der Wiederaufbauplan enthält unter anderem Projekte aus den Bereichen des Schulhausbaus, der Sportförderung, des Feuerwehrwesens, des Städtebaus, des Straßen- und Brückenbaus, des ÖPNV, des Hochwasserschutzes sowie der Siedlungswasserwirtschaft. Förderstellen für die bestätigten Maßnahmen sind der Landkreis Görlitz, der Kommunale Sozialverband, der Staatsbetrieb Sachsenforst, die Sächsische Aufbaubank und die Landesdirektion Dresden.
Nicht alles wird bezuschusst
Nicht alles Schäden passen ins Raster der Zuschuss-Kriterien: 26 Schadensfälle mit einem bestätigten Schadensvolumen von exakt 3.078.972,12 Euro konnten von der Landesdirektion Dresden keiner Fachförderrichtlinie zugeordnet werden. Hier muss die Stadt Zittau, wenn sie möchte, auf ein zinsvergünstigtes Kommunaldarlehen der Sächsischen Aufbaubank zurückgreifen.
Große Einzelprojekte
Die größten Zittauer Einzelvorhaben sind die Wiederherstellung der Kläranlage Hirschfelde (anerkannte Schadenshöhe 2.544.200 Euro), die Sportanlage Weinau (anerkannte Schadenshöhe 821.137 Euro), der Tierpark im Weinaupark (anerkannte Schadenshöhe 1.596.266 Euro, jedoch ohne zugeordnete Fachförderrichtlinie), der Neubau des Feuerwehrhauses im Ortsteil Hirschfelde (Schadenshöhe 3.019.112 Euro), der Oder-Neiße-Radweg zwischen Zittau und Rosenthal (Schadenshöhe 644.000 Euro) sowie die Schmalspurbahn Zittau (Schadenshöhe 533.640 Euro).
Welche Stellung hat der Wiederaufbauplan?
Mit dem Wiederaufbauplan wird für die Kommunen die Phase der Erfassung und Prüfung von Hochwasserschäden durch die Landesdirektion abgeschlossen. Er benennt zu jedem Schadensfall die anerkannte Schadenshöhe, die einschlägige Förderrichtlinie sowie die zuständige Förderstelle.
Mit dem Dokument erhalten die Landkreise, Städte, Gemeinden und Zweckverbände die Bestätigung, dass von ihnen im Zusammenhang mit dem Hochwasser gemeldete Schäden an Straßen, Wegen, Brücken, Stützmauern, kommunalen Gebäuden oder Einrichtungen mit Flutfördermitteln behoben werden können. Das ist die Grundlage für die Kommunen und Zweckverbände, Förderanträge zu stellen.
Förderanträge einreichen!
Die Regulierung der Schadensfälle erfolgt nach den Fachförderrichtlinien zu bevorzugten Förderkonditionen. Die Fördermittelanträge sind zunächst bei den Landkreisen (Frist: Ende Mai bis Mitte Juni 2011) und von dort dann bei den jeweiligen Förderstellen (Frist: 30. Juni 2011) einzureichen.
Schadensmeldungen fast abgearbeitet
Die fachliche Prüfung der eingereichten Schadensanmeldungen zu den Sommerhochwassern 2010 - beteiligt sind die Fachreferate der Landesdirektion, die Bewilligungsstellen und die Ingenieurkammer Sachsen - steht insgesamt kurz vor dem Abschluss. Die Sommerhochwasser 2010 im Direktionsbezirk Dresden werden sich in 141 Wiederaufbauplänen niederschlagen. Davon gehen 118 an flutbetroffene Städte und Gemeinden, 18 an kommunale Zweckverbände sowie je einer an die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden.
Zu den letzten beiden noch offenen Wiederaufbauplänen im Direktionsbezirk haben die betreffenden Gemeinden um längere Stellungnahmefristen gebeten. Sobald die gemeindlichen Stellungnahmen bei der Landesdirektion Dresden vorliegen, werden diese geprüft. Danach wird auch über diese Wiederaufbaupläne zügig entschieden.
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- Quelle: red
- Erstellt am 17.04.2011 - 01:53Uhr | Zuletzt geändert am 17.04.2011 - 02:24Uhr
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