IG BAU Ostsachsen verweist auf neuen Steuer-Bonus

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Zittau, 13. März 2026. Gewerkschaftsmitglieder können mit der Steuererklärung erstmals zusätzlich sparen. Darauf weist die IG BAU Ostsachsen hin. Nach Angaben der Gewerkschaft erhalten Mitglieder je nach Steuersatz in der Regel zwischen 25 und 35 Prozent ihres Gewerkschaftsbeitrags über die Steuererklärung zurück.

Wer in der Gewerkschaft ist, für den kann mancher Euro mehr rausspringen. Und zwar bei der Steuer: Denn jetzt erhalten Gewerkschaftsmitglieder je nach Steuersatz zwischen 25 und 35 Prozent ihres Gewerkschaftsbeitrags mit der Steuererklärung zurück.

Foto: IG BAU | Tobias Seifert

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Neuer Steuer-Bonus für Mitglieder

Die IG BAU Ostsachsen spricht von einer guten Nachricht für Gewerkschaftsmitglieder im Landkreis Görlitz. Hintergrund ist eine neue steuerliche Regelung, nach der der Gewerkschaftsbeitrag bei der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Für viele Beschäftigte bedeutet das eine spürbare Entlastung.


Nach Angaben der IG BAU liegt die Erstattung in der Regel zwischen 25 und 35 Prozent des gezahlten Beitrags. Wie hoch der Betrag im Einzelfall ausfällt, hängt vom jeweiligen Steuersatz ab.


IG BAU sieht zusätzlichen Anreiz


Roland Müller, Bezirksvorsitzender der IG BAU Ostsachsen, verbindet den Steuer-Bonus mit einem klaren Signal an Beschäftigte im Kreis Görlitz. Wörtlich sagt er: „Mehr noch: Das ist ein zusätzlicher Anreiz für alle, in die Gewerkschaft zu kommen. Denn gute Löhne, ordentlicher Arbeitsschutz und vernünftige Arbeitszeiten fallen nicht vom Himmel. Außerdem ist bei der IG BAU – wie bei allen anderen Einzelgewerkschaften im DGB auch – immer ein Rechtsschutz inklusive“.


Damit verweist die Gewerkschaft nicht nur auf den finanziellen Vorteil bei der Steuererklärung, sondern auch auf die Leistungen einer Mitgliedschaft. Dazu zählen aus Sicht der IG BAU bessere Arbeitsbedingungen, tariflich abgesicherte Löhne und der eingeschlossene Rechtsschutz.


Einigung in der Regierungskoalition


Auf den Steuer-Bonus für Gewerkschaftsmitglieder haben sich CDU/CSU und SPD in der Regierungskoalition geeinigt. Die IG BAU Ostsachsen macht darauf aufmerksam, dass die neue Möglichkeit damit politisch beschlossen wurde und nun bei der Steuererklärung relevant ist.


Weitere Informationen zum Thema „Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen“ gibt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund unter www.dgb.de/service/ratgeber/steuertipps/.

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  • Quelle: red / PM IG Bau
  • Erstellt am 13.03.2026 - 12:01Uhr | Zuletzt geändert am 13.03.2026 - 12:04Uhr
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