Zittau verbietet offene Feuer
Zittau, 2. August 2018. Zittau handelt: Die langanhaltende Hitzewelle ohne nennenswerte Niederschläge hat zu einer akuten Brandgefahr geführt. Deshalb hat die Stadtverwaltung Zittau auf Grundlage einer speziellen Polizeiverordnung bis auf weiteres jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet von Zittau – also inklusive seiner Ortschaften – ohne Ausnahme verboten. Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.
Dringende Aufforderung, sich an das Verbot zu halten
Das Verbot macht Sinn: Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen und alle anderen leicht entzündlichen Objekte allerhöchste Brandgefahr. Nun verlieren bereits erteilte Genehmigungen für Lagerfeuer ihre Gültigkeit. Gebühren werden auf Antrag erstattet.
Mit der zeitlich befristeten speziellen Polizeiverordnung zum Schutz vor Brandgefahren werden die Regelungen des § 14 der bestehenden allgemeinen Polizeiverordnung verdrängt.
Die Stadt Zittau fordert die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf – auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes will die Stadtverwaltung Zittau zum gegebenen Zeitpunkt bekanntgeben.
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- Quelle: red | Foto ganz oben: Ylvers, unteres Foto: skeeze, beide Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 02.08.2018 - 00:16Uhr | Zuletzt geändert am 02.08.2018 - 08:00Uhr
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