Unterlegener klagt gegen Kommunalaufsicht

Unterlegener klagt gegen KommunalaufsichtZittau, 5. September 2022. Eigentlich ist alles klar, doch nicht für alle. Mit Bescheid vom 13. Juli 2022 hatte die Kommunalaufsicht des Landkreises Görlitz festgellt, dass die Zittauer Oberbürgermeisterwahl vom 12. Juni 2022 gültig ist. Weil dem seiner Meinung nach nicht so ist, hatte der unterlegene Mitbewerber Einspruch eingelegt und klagt nunmehr gegen die Kommunalaufsicht.

Abb.: Im Zittauer Rathaus kann nur einer das Zepter schwingen – und den hat das Zittauer Wahlvolk rechtens bestimmt, so die Auffassung auch der Kommunalaufsicht
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Vereidigung des Zittauer Bürgermeisters muss warten

"Aufgrund der eingelegten Rechtsmittel greift § 51 Abs. 5 S. 1 SächsGemO", informiert das Hauptamt der Stadftverwaltung Zittau, "Dieser normiert, dass der Oberbürgermeister die Amtsgeschäfte fortführt. Erst nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft ist, kann der Oberbürgermeister gemäß § 51 Abs. 6 SächsGemO in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat vereidigt/verpflichtet werden."

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 05.09.2022 - 10:05Uhr | Zuletzt geändert am 05.09.2022 - 10:23Uhr
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