Für denkmalgeschützte Gebäude in Zittau

Für denkmalgeschützte Gebäude in ZittauZittau, 22. November 2018. Der sächsiche Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat am 19. November in Zittau einen Fördermittelbescheid an den Oberbürgermeister Thomas Zenker in Höhe von 228.000 Euro für die Programmaufstockung des Bund- und Länder-Programms "Städtebaulicher Denkmalschutz" (SDP) übergeben. Damit können weiterhin denkmalgeschützte und bedeutende Gebäude in Zittau erhalten und saniert werden.

Foto: © Zittauer Anzeiger
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Auch Wohngebäude am Markt profitieren

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Die Symbolfotos sind an den Zittauer Fleischbänken entstanden
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"Mit unserem Bund- und Länder- Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zeigen wir eindrucksvoll, wie denkmalgeschütze Altbauten, die zu stadtbildprägenden Gebäuden gehören, für die Stadt nutzbar gemacht werden. Mit den finanziellen Mitteln bekommen auch Städte und Gemeinden im ländlichen Raum die Möglichkeit, Stadtkerne strukturell zu stärken, attraktiver zu gestalten und alte, historisch wertvolle Gebäude durch Sanierung nachhaltig zu nutzen", sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.

Mit dem Aufstockungsbescheid für die bestehende Gesamtmaßnahme "Städtebaulicher Denkmalschutz 2014-2020" können in Zittau weiterhin zahlreiche, teilweise bereits begonnene Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen fortgeführt und beendet werden. Darunter fällt beispielsweise die Sanierung von Wohngebäuden am zentralen Marktplatz sowie die Sanierung der Hauptturnhalle am Rande der Altstadt.

Und wieder sind Fördermittel im Spiel: Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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  • Quelle: red | Fotos: © Zittauer Anzeiger
  • Erstellt am 22.11.2018 - 16:28Uhr | Zuletzt geändert am 19.01.2021 - 17:51Uhr
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