Zittau kritisiert Landkreis Görlitz zum Vorgehen bei Schulsozialarbeit

Zittau, 24. Juli 2017. Am 20. Juli tagten die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt Zittau in einer Sondersitzung. Sie berieten über einen voraussichtlich von der Stadt zu leistenden Eigenanteil bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit in den Zittauer Schulen. Die Sitzung war von der Stadtverwaltung einberufen worden, um zum Schuljahresbeginn einen rechtzeitigen Start der Projekte der Schulsozialarbeit zu ermöglichen. "Ein konkreter Beschluss zur Finanzierung der Schulsozialarbeit ist aufgrund fehlender Unterlagen seitens des Jugendamtes des Landkreises ohnehin nicht zu fällen", hieß es dazu aus dem Zittauer Rathaus.
Abbildung oben: Das Rathaus in Zittau, erbaut vom Zittauer Baumeister Carl August Schramm (1807-1869), einem Schinkelschüler.

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Grundsätzliche Befürwortung, aber offene Fragen zur Finanzierung

Diese noch immer fehlenden Unterlagen hatte der Zittauer Oberbürgermeister Thomas Zenker mit Blick auf den Schuljahresbeginn und Bekanntwerden der Pläne nach der Tagung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Görlitz vom 22. Juni 2017 am 3. Juli 2017 schriftlich vom Landkreis eingefordert.

Aktuell geht die Stadtverwaltung Zittau auf Basis von Informationen der Maßnahmeträger von bis zu 30.000 Euro für das laufende Jahr 2017 aus; im Folgejahr sollen zumindest die Stellen in den Oberschulen durch eine Förderrichtlinie des Freistaats vollständig finanziert werden.

Einigkeit bestand im Ausschuss darüber, dass die Schulsozialarbeit ein wichtiger und integraler Bestandteil der Jugendhilfe ist, der aus Zittauer Sicht befürwortet wird. Jedoch teilen Stadtverwaltung und Ausschussmitglieder die Auffassung, dass die Jugendhilfe gesetzliche Aufgabe des Landkreises ist und daher auch von diesem finanziert werden muss. Hauptdezernent Mauermann unterstrich in der Diskussion jedoch, dass davon auszugehen ist, dass der Landkreis die monetäre Beteiligung der Kommunen in Höhe des Eigenanteils von mindestens 20 Prozent zur Finanzierung der Schulsozialarbeit erwartet. Die Förderrichtlinie des Freistaats sieht dabei eine Förderung von 80 Prozent des Freistaats für das Haushaltsjahr 2017 vor.

Das ist der Zittauer Standpunkt

Die Ausschussmitglieder missbilligten einhellig, dass die Landkreisverwaltung die Stadt Zittau einerseits zur alleinigen Finanzierung der Eigenanteile zwingen wolle, ihr andererseits nicht nur jegliche Mitbestimmung, sondern auch wichtige Informationen vorenthalte. Angesichts dieser Diskussions- und Sachlage entschied der Ausschuss, städtische Mittel für die Schulsozialarbeit ausschließlich in Form einer Vorfinanzierung zur Verfügung zu stellen, die der Landkreis Görlitz der Stadt in der Folge refinanziert.

Vor diesem Hintergrund wurde Oberbürgermeister Zenker beauftragt die Finanzierung des Eigenanteils für die Schulsozialarbeit mit dem Landkreis zu verhandeln.


Kommentar:

Was ist die Rolle eines Landkreises – die Kommunen gängeln und an die Kandare nehmen oder deren Dienstleister sein?

Einfache Frage, schwierige Antwort,

meint Ihr Fritz R. Stänker

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  • Quelle: red | Fotos: © Zittauer Anzeiger
  • Erstellt am 24.07.2017 - 09:14Uhr | Zuletzt geändert am 24.07.2017 - 09:42Uhr
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