Im Wald und auf der Heide…

Im Wald und auf der Heide… Zittau, 26. September 2022. Von Tina Beier. …sowie zwischen Berg und tiefem tiefem Tal, da saßen einst zwei Hasen, sie fraßen ab das grüne grüne Gras, bis dass der Jäger kam, so lautet ein altes Kinderlied. Der Jäger schoss die beiden Hasen vermeintlich nieder, aber sie konnten entkommen. Der Text suggeriert, dass Jäger wild und ungekonnt mit ihren Gewehren herumschießen. Das aber ist ganz und gar nicht der Fall.

Abb.: Feldhasen dürfen in Sachsen nur von Oktober bis zum 15. Januar geschossen werden, Wildkaninchen hingegen ganzjährig. Ob die Jäger aus dem Kinderlied dies wohl beachtet haben?
Foto: Sven Ziegler, Pixabay License
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Jagd, Naturschutz und Sicherheit – ein Jäger muss viel beachten

Der passionierte Jäger – und die Jägerin, denn in den Vorbereitungskursen für die Jägerprüfung ist fast jeder vierte angehende Jäger weiblich – hat viel zu beachten und muss nicht nur deshalb über ein enormes Wissen verfügen. Dieses Wissen wird in der abzulegenden Prüfung genau abgefragt, so stehen etwa die Praxis und die Theorie rund um den Wald, Felder und Wiesen als auch die Gesetze und Bestimmungen für die Jagd, die eingehalten werden müssen, im Mittelpunkt.

Das Bundesjagdgesetz (BJG) regelt die Rahmenbedingungen der Jagd und der Hegegemeinschaften, Einzelheiten regelt jedes Bundesland für sich. In Sachsen ist das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft als Obere Jagdbehörde die Stelle, die Ansprechpartner für die jagdrechtlichen Vorschriften und weitere das Jagdrecht betreffende Vorschriften ist.

Die Untere Jagdbehörde für den Kreis Görlitz mit ihrem Hauptsitz in Görlitz und den beiden Außenstellen in Zittau und Niesky hingegen regelt den Vollzug jagdrechtlicher Bestimmungen. Auch für den Laien interessant ist eine Übersicht der Jagd- und Schonzeiten im Freistaat Sachsen.

Tipp:
Man muss nicht selbst auf die Jagd gehen, um Mitglied im Landesjagdverband Sachsen zu sein, jedoch eröffnet die Mitgliedschaft die Möglichkeit, sich im Kreisjagdverband Oberlausitz e.V. im jagdlichen Schießen als Sport zu engagieren.

Der Umgang mit Waffen und Munition

Ein besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber auf die Handhabung und den Gebrauch von Waffen und Munition. Hier drohen dem Jäger bei Missbrauch oder auch nur bei Nachlässigkeiten der Entzug des Jagdscheines und der Waffenbesitzkarte sowie Geld- und Freiheitsstrafen.

An die gesetzlichen Vorgaben muss man sich unbedingt und strikt halten. Es geht nicht allein darum, Strafen und Bußgelder zu vermeiden, sondern die gesetzlichen Regelungen dienen dem Schutz aller, etwa indem verhindert wird, dass Waffen in die Hände Krimineller gelangen. Kommt es zum Verlust von Waffen oder Munition, leitet die Untere Jagdbehörde die Strafverfolgung als erste Instanz ein und als höhere Instanz die Obere Jagdbehörde.

Genau gesetzlich geregelt ist die Aufbewahrung und Verwahrung von Waffen und Munition zu Hause, während des Transports und während der Jagd. Missgeschick lauert ständig: Auch die Reservepatronen müssen sicher verwahrt werden und dürfen nicht im Wald verlorengehen. Die Büchse darf nicht am Ansitz vergessen werden – das allerdings ist auch erfahrenen Jägern bereits passiert. Ferner darf die Waffe weder geladen noch unterladen – dann befindet sich die Munition noch nicht im Patronenlager – aufbewahrt oder transportiert werden.

Wer Waffen oder Munition in Wald und Flur findet, muss dies sofort der Polizei melden. Der Finder macht sich strafbar, wenn er den Fund mit nach Hause nimmt, unabhängig davon, ob er Sportschütze oder selbst Jäger ist und sich mit Waffen und Munition auskennt oder den Eigentümer persönlich kennt.

Tipp:
Erst im Jahr 2020 ist das Waffenrecht geändert worden, wie der Landesjagdverband Sachsen e.V. informiert.

Die Aufbewahrung von Waffen

Die Aufbewahrung von Waffen wird im Waffengesetz in § 36 geregelt.

Waffenschränke werden in verschiedene Widerstandsgrade – die Klassen 0 und 1 – aufgeteilt (die Angaben können unter bestimmten Bedingungen, so abweichen):


    • Klasse 0 bis 200 Kilogramm:
      In solchen Waffenschränken dürfen bis zu fünf Kurzwaffen und eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen aufbewahrt werden.

    • Klasse 0 über 200 Kilogramm:
      Neben den Langwaffen dürfen hier bis zu zehn Kurzwaffen verwahrt werden.

    • Klasse 1:
      Hier ist die Anzahl der zu verschließenden Lang- und Kurzwaffen unbegrenzt.

Es ist naheliegend: Gern wird ein besonders sicherer Waffenschrank Klasse 1 von Vereinen genutzt, wie etwa von Sportschützen und Schützenvereinen. Vorgeschrieben ist Klasse 1, die sich etwa durch eine dickere Blechwandung auszeichnet, generell für nicht ständig bewohnte sowie für unbewohnte Gebäude, etwa Jagdhütten und Ferienhäuser. Dann dürfen nur bis zu drei Langwaffen in einem solchen Waffenschrank aufbewahrt werden.

Waffen und Waffenschränke müssen behördlich gemeldet sein. Munition kann im klassifizierten Waffenschrank aufbewahrt werden, ein gesondertes Fach ist nicht mehr vorgeschrieben. Alternativ kann erlaubnispflichtige Munition in einem Stahlbehältnis, das keine Klassifizierung benötigt, aber ein Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertige Verschlussvorrichtung besitzt, gelagert werden. Die Polizei rät, Waffenschränke – obgleich es nicht Pflicht ist – zu verankern und unbedingt auf die Zertifizierung der Schränke zu achten.

Tipp:
Wer einen Waffenschrank der veralteten Sicherheitsstufen A oder B nach den Einheitsblättern (Normen) des VDMA bereits vor dem 6.Juli 2017 erworben hat, genießt einen personengebundenen Bestandsschutz, der mit einem Besitzerwechsel erlischt. Nach den Änderungen des Waffengesetzes vom Juli 2017 und vom September 2020 hat der VDMA eine Zusammenfassung veröffentlicht.

Schießen ohne Gewehr

Wer sich für den Wald und seine Bewohner interessiert, kann ohne Gewehr, dafür mit einer Foto- oder Videokamera auf die Pirsch gehen. Gute Naturfotografie im Wald gilt als Herausforderung und ein Wildtier am richtigen Ort im richtigen Moment vor die Linse zu bekommen, das dürfte schwieriger sein, als zum Abschuss mit dem Jagdgewehr zu gelangen.

Kulturzuschlag:
Im Wald und auf der Heide

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  • Quelle: Tina Beier | Foto: SvenZiegler / Sven Ziegler, Pixabay License
  • Erstellt am 26.09.2022 - 20:08Uhr | Zuletzt geändert am 26.09.2022 - 21:29Uhr
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