Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung von SED-Unrecht in Zittau
Zittau, 11. Oktober 2024. Am 21. Oktober 2024 lädt die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu einer Bürgersprechstunde nach Zittau ein. Die Veranstaltung richtet sich an Bürger, die sich über Möglichkeiten der Rehabilitierung von SED-Unrecht und dazugehörige Unterstützungsleistungen informieren möchten. Die Beratung findet von 9:00 bis 15:00 Uhr im Zittauer Rathaus, Raum 117, Markt 1, statt.
Stasi-Akteneinsicht und Beratung im Rathaus Zittau am 21. Oktober
Foto: BeierMedia
Beratung zu Rehabilitierung und Opferpension
Vor Ort steht Maximilian Heidrich als Berater zur Verfügung. Er informiert über die Rehabilitierungsgesetze und erklärt, wie Betroffene die gesetzlichen Regelungen und den Sächsischen Härtefallfonds in Anspruch nehmen können. Dieser Fonds richtet sich an SED-Opfer und ermöglicht zusätzliche finanzielle Unterstützung. Ein zentraler Punkt der Beratung ist die sogenannte „Opferpension“. Diese monatliche Zuwendung soll ehemalige politische Häftlinge entlasten. Heidrich prüft zudem gemeinsam mit den Ratsuchenden, ob die Voraussetzungen für eine Rehabilitierung vorliegen und klärt Fragen zur Antragstellung. Für die Teilnahme an der Bürgersprechstunde ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Während der Veranstaltung können Interessierte auch telefonisch Rückfragen stellen unter 03583 – 752 494.
Einblick in die Stasi-Unterlagen
Zusätzlich zur Rehabilitierungsberatung besteht an diesem Tag die Möglichkeit, Anträge auf Einsicht in Stasi-Unterlagen zu stellen. Diese Akteneinsicht ermöglicht es Betroffenen, sich über die Aktivitäten des DDR-Staatssicherheitsdienstes in Bezug auf die eigene Person zu informieren. Für die Antragstellung wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Mitarbeiter des Stasi-Unterlagen-Archivs Dresden stehen für alle Fragen rund um die Akteneinsicht zur Verfügung.
Hintergründe zum SED-Unrecht und den Rehabilitierungsmöglichkeiten
In der DDR wurden viele Menschen aus politischen Gründen inhaftiert und verfolgt. Diese Vergangenheit wirkt für zahlreiche Betroffene bis heute nach. Durch die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze haben Opfer die Möglichkeit, rechtswidrige Verurteilungen aus dem Strafregister entfernen zu lassen und Diskriminierungen aufzuheben. Für Betroffene aus verschiedenen Gruppen – unter anderem ehemalige Insassen von DDR-Spezialkinderheimen, Jugendwerkhöfen und Sonderheimen sowie Opfer der „Zersetzungsmaßnahmen“ der Staatssicherheit – wurden ab dem 29. November 2019 die Rehabilitierungsmöglichkeiten erweitert. Ziel dieser gesetzlichen Regelungen ist es, Opfern der SED-Diktatur zu ermöglichen, Entschädigungen zu erhalten und sich vom Makel der Diskriminierung zu befreien.
Wer am 21. Oktober nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, hat unabhängig davon die Möglichkeit, einen Beratungstermin direkt bei der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur unter 0351 – 493 3700 zu vereinbaren.
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- Erstellt am 11.10.2024 - 10:58Uhr | Zuletzt geändert am 11.10.2024 - 11:02Uhr
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