Wird Cannabis die neue Volksdroge?

Wird Cannabis die neue Volksdroge?Görlitz, 15. November 2022. Von Thomas Beier. Sollte die Europäische Union zustimmen, dürfen sich Erwachsene in Deutschland künftig im gewissen Rahmen an Cannabis – einer sogenannten weichen Droge, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) jedoch in einer Reihe mit Heroin und Ecstasy (MDMA) steht – berauschen. Wäre das gut so? Was sollte man wissen?

Abb.: Cannabis – für die einen abschreckendes Rauschgift, für andere eine Arznei oder eine relativ harmlose Freizeitdroge
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Das Recht auf Rausch und die Gesundheit

Das Recht auf Rausch und die Gesundheit
CBD ist trotz aller Unkenrufe längst im Einzelhandel angekommen
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information, nicht aber der Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung und ersetzt nicht die Diagnose oder Beratung durch einen Arzt oder Apotheker. Verarbeitetes CBD ist unter bestimmten Bedingungen etwa in Form von CBD-Öl oder CBD-Kapseln in Deutschland legal. Zu CBD-Öl und CBD-Kapseln dürfen keine Heilversprechen zur Linderung gesundheitlicher Beschwerden abgegeben oder Heilung oder Linderung in Aussicht gestellt werden, sie gelten als "neuartiges Lebensmittel". Zur Frage der Zulassung nach der Novel Food Verordnung der EU informierte bspw. die Deutsche Apotheker Zeitung am 7. Juni 2022.

Cannabis polarisiert: Während die einen auf die seit Jahrtausenden bekannte Rolle als Heilpflanze verweisen, führen andere mögliche Langzeitschäden, insbesondere Psychosen, an. Diskutiert wird auch das "Recht auf Rausch", also die Frage, ob sich jemand in seiner Freizeit ganz bewusst den Realitäten des Daseins entziehen darf. Dabei alle Drogen in einen Topf zu werfen, dürfte sich nicht als zielführend erweisen.

Cannabis wird aus der Hanfpflanze gewonnen, jedoch nicht aus dem dafür ungeeigneten Nutzhanf, dessen Anbau in Deutschland seit 1999 erlaubt ist. Es geht vielmehr um die Cannabispflanze, aus der das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) gewonnen und für den Konsum aufbereitet wird. So entsteht aus den Blättern und Blüten Marihuana, aus dem Cannabisharz hingegen Haschisch. Ebenfalls Verwendung findet Haschischöl, das jedoch nicht mit den inzwischen verbreiteten Cannabidiol- oder kurz CBD-Ölen verwechselt werden darf.

Im Handel erhältliche CBD-Öle sind keine Rauschmittel

CBD-Öle wirken nicht berauschend und sollen – wenn auch wissenschaftlich weitgehend unbestätigt – angeblich entzündungshemmend und beruhigend wirken sowie bei Schlafproblemen helfen. Der Handel mit CBD-Ölen zur äußerlichen und zur innerlichen Anwendung ist umstritten, so wird argumentiert, sie seien als Nahrungsergänzungsmittel sogenannte neuartige Lebensmittel, die nach der Novel Food Verordnung der EU unzulässig sind, andere sehen in ihnen verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel.

Die Diskussionen um CBD könnten sich womöglich als absurd erweisen, wenn Cannabis zu Rauschzwecken freigegeben werden sollte. Bislang werden in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige cannabishaltige Arzneimittel eingesetzt, die etwa Schmerzpatienten bei Multipler Sklerose Erleichterung verschaffen. Im Zuge einer Cannabisfreigabe dürfte die ärztliche Verordnung für diese Zielgruppe obsolet werden, falls der Eigenanbau von bis zu zwei Pflanzen wie geplant erlaubt werden sollte und die Kosten im freien Handel günstig sind.

Das Geschäft mit dem Rausch

Insgesamt dürfte legalisiertes Cannabis in Deutschland ein enormes Marktvolumen erreichen. Schon stehen CBD-Anbieter wie die Seite uWeed aus der Schweiz auf dem Sprung, den deutschen Markt zu beliefern. Hintergrund: Während in Deutschland bislang nur CBD-Produkte mit bis zu 0,2 Prozent THC-Gehalt zulässig sind, erlaubt die Schweiz seit August dieses Jahres ein Prozent, also fünfmal mehr. Noch steht Deutschland nicht in der Liste der Länder, die von diesem Shop beliefert werden können, zuweilen wurde auch ein Warnhinweis für deutsche Interessenten eingeblendet, wonach die Änderung der Rechtslage abgewartet werden muss.

Der eigentliche Cannabismarkt dürfte aber durch die Verwendung als Rauschmittel entstehen. Ein Vorteil besteht zweifelsohne darin, dass der jetzt illegale Markt mit seinen Risiken wie etwa unerwartet hoch konzentrierten oder verunreinigten Präparaten zurückgedrängt wird, der Nachteil allerdings ist, dass mit der Teillegalisierung der Eindruck entsteht, der Cannabisrausch sei harmlos. Besonders gefährdet erscheinen Kinder und Jugendliche, denn auch bei Alkohol und Tabakrauch hat sich die vorgegebene Altersgrenze in der Praxis als weitgehend wirkungslos erwiesen.

Harmlos ist gar nichts

Wer Cannabis etwa als "Gras", "Bubatz" oder "Weed" konsumiert, beruft sich gern darauf, dass bestimmte Gesundheitsgefahren wie etwa bei Alkohol hier nicht bestehen. Zur Erinnerung: Übermäßiger und dauerhafter Alkoholgenuss führt oftmals nicht nur zum sozialen Abstieg, sondern nahezu zwangsläufig unter anderem zu schweren Hirnschäden und über die sogenannte Fettleber zur tödlichen Leberzirrhose. Dennoch hat auch der Cannabisrausch seine Risiken, sowohl sozial, seelisch wie auch körperlich. Selbst manch eingefleischter Kiffer meint, es sei besser, ganz auf berauschende Substanzen aller Art zu verzichten.

Von der Kultur des Rauschs und seinen kurzfristigen Folgen

Alkohol hat sich als weitgehend akzeptierte Gesellschaftsdroge etabliert; allein Worte wie "Sektempfang" oder "Feierabendbier" sprechen Bände. Wer sich in einer Gruppe dem Alkohol verweigert, kommt in Erklärungsnot und wird schnell als alkoholkrank, also als trockener Alkoholiker, betrachtet und bemitleidet. Die dem Alkohol verbundene Wirtschaft – von der Brauerei über die Schnapsbrennerei bis hin zur Gastronomie – hat eine Vielzahl von Trinkritualen befördert, um Alkohol als möglichst selbstverständliches Kulturgut erscheinen zu lassen. Altersgrenzen und Warnungen vor zu viel Alkohol auf den Etiketten sind angesichts des Suchtpotentials ein allzu durchsichtiges Feigenblatt und können den Reiz sogar noch verstärken..

Ein ganz wesentlicher Unterschied zwischen Alkohol- und Cannabisprodukten ist allerdings dieser: Während Alkoholkonsumenten, wenn sie zu viel trinken, neben weiteren Beeinträchtigungen erst die Fähigkeit zur Folgenabschätzung verlieren und sich dann oftmals entweder verbrüdern oder aufeinander einschlagen, ist Gewalt als Folge des Cannabisgenusses unbekannt – oder hat jemand schon einmal zwei Bekiffte gesehen, die sich geprügelt haben?

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Wird Cannabis die neue Volksdroge?

Von Andreas Jung am 15.11.2022 - 10:32Uhr
Netter, unaufgeregter Artikel. Davon gibt es generell zu wenige. Ich möchte dennoch ein paar Dinge ergänzen.
- Die Überschrift suggeriert, es werde einen Anstieg der generellen Konsumprävalenz nach einer Legalisierung geben. Davon ist nicht auszugehen. Die wissenschaftsfeindlichen Dienste des Bundestages haben bereits 2019 festgestellt: "Zusammenfassend kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Verfolgung einer strikten Drogenpolitik wenig bis keinen Einfluss auf das Konsumverhalten hat." (Siehe WD 9 - 3000 - 072/19) Andere Studien bestätigen dieses Ergebnis. Wenn nun aber keine signifikanten Menge Menschen aufgrund des Verbots nicht konsumiert, kommen auch keine neuen Konsumenten hinzu.
Dieser Punkt ist auch wichtig, denn er macht klar: Gründe gegen den Konsum mag es viele geben. Sie sind jedoch keine Gründe gegen eine Legalisierung also Regulierung.
- Ja, es stimmt: Cannabis steht im Verdacht, bei entsprechender Prädisposition eine latent bereits vorhandene Psychose triggern zu können. Ist diese Prädisposition nicht vorhanden, besteht diese Gefahr bei Phytocannabinoiden (Cannabinoide pflanzlichen Ursprungs) nicht. Es ist wichtig, diese Gefahr einzuordnen. Ca. 1 Prozent der Bevölkerung hat diese Veranlagung und gilt als gefährdet. Weitere Risikofaktoren für diese Menschen sind Koffein oder emotionaler Stress. Sogar das Leben in Großstädten wird als Risikofaktor betrachtet.
Ohne Veranlagung kann bspw. Alkohol eine Psychose auslösen. Auch synthetische Cannabinoide (Diese Stoffe werden aktuell als billiges Streckmittel von der organisierten Kriminalität verwendet.) stehen im Verdacht Psychosen ohne entsprechende Prädisposition auslösen zu können. Diese Stoffe sollen nicht legalisiert werden. Qualitätskontrollen sollen vielmehr Verbraucher vor dieser Art Verunreinigung schützen.
- Ich möchte noch etwas zum Thema Jugendschutz ergänzen. Wir sehen in Kanada, dass der Schwarzmarkt zurückgegangen ist, als ein Netzwerk von legalen Bezugsquellen geschaffen wurde, ein Rückgang von 70 Prozent wurde in wenigen Jahren erzielt. Ebenso funktioniert dort der Jugendschutz. Mit dem Verschwinden der Dealer fehlt Jugendlichen der Zugang. Diese zwei Punkte stehen in einem unmittelbaren Zusammenhz. Unkenrufe deutscher Polizeigewerkschafter oder Suchtmediziner darf man diese empirischen Daten getrost entgegenhalten.

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto Cannabisblatt: rexmedlen / Rex Medlen, Pixabay License, Foto Straßenszene: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 15.11.2022 - 08:49Uhr | Zuletzt geändert am 15.11.2022 - 09:06Uhr
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