Den Hund ausführen – ein Abenteuer?

Den Hund ausführen – ein Abenteuer?Zittau, 3. Juli 2021. Wenn man auf den Hund gekommen ist, sich also einen angeschafft hat, laufen die Tage anders ab. Wichtigste Neuerung: dreimal täglich Gassigehen. Dabei wartet so manche Erfahrung mit anderen Verkehrsteilnehmern.

Abb.: Manche Hunde können sich für Radfahrer so richtig begeistern
Symbolfoto: StockSnap, Pixabay License
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Hunde können heftig reagieren, das sollten vor allem Radfahrer wissen

Nun unterscheiden sich Hunde in ihrem Verhalten in der Öffentlichkeit sehr – und zwar gegenüber anderen Tieren, selbstverständlich auch gegenüber Menschen, aber auch in bestimmten Situationen, etwa wenn sich etwas bewegt oder vorüberfährt.

Wie lebhaft ein Hund reagiert, das hängt sicherlich von unterschiedlichen Faktoren ab, so


    • vom vor allem rassebedingten Temperament des Hundes,
    • von seinem Alter und
    • von seiner Erziehung.

Manche Rassen entwickeln eine enorme Zugkraft, wenn sie losrasen wollen; wer einen Husky oder gar mehrere davon hat, kennt das. Auch Redaktionshund Rudy, ein Irish Terrier, hat etwas Huskyblut in sich – und entwickelt schlagartig eine enorme Zugkraft. Man muss halt einkalkulieren, dass so ein Vierbeiner das hat, was man bei einem Auto als Allradantrieb bezeichnen würde. Hinzu kommen die kürzeren Beine als beim Menschen, was die Zugkraft durch die günstigeren Hebelverhältnisse weiter verstärkt.

Gefährliche Situationen

Die Gassipraxis mit Rudi zeigt: Der Hund reagiert in gleichartigen Situationen unterschiedlich. Am einfachsten ist es, wenn er sich ablegt, weil ihn vielleicht ein entgegenkommender Hund oder eine streunende Katze interessiert. Genau dieses Interesse signalisiert er mit dem Ablegen. In dieser Situation muss man allerdings gewärtig sein, dass er jeden Moment losstürmen kann. Dann ist es gut, ihn an die kurze Leine zu nehmen, die man mit einer Hand – an besten als Schlaufe – festhält und zugleich im Abstand mit der anderen Hand, um im Falle des Spurts Energie aufnehmen zu können, bevor das große Zerren an der Schlaufe ankommt.

Ähnlich ist Rudis Verhalten gegenüber Menschen. Obgleich er keinesfalls bösartig ist, kann sein manchmal wildes Gebaren – er springt hoch in die Luft – Leute, die keine Hundeerfahrungen haben, erschrecken.

Unberechenbare Radfahrer

Wirklich gefährlich wird es, wenn auf dem Gehweg oder einem kombinierten Geh-/Radweg Radfahrer von hinten vorbeigezischt kommen. Oft steckt Rudi das ohne Reaktion weg, aber manchmal möchte er blitzartig ins Rad springen. Dann kann man als Hundehalter nur bedingt eingreifen, vielmehr sollten Radfahrer kurz klingeln, wenn sie sich nähern, oder – wo möglich – deutlichen Abstand halten.

Besonders dramatisch wird es, wenn jemand mit einem eScooter mit Straßenzulassung auf dem Gehweg an Hund mit Herrchen oder Frauchen vorbeirauscht. Solche Roller haben ihre Straßenzulassung doch nicht, damit sie auf Gehwegen benutzt werden! Als Fußgänger kann man schnell zur Meinung kommen, dass alle unterhalb der Schwelle zum Mofaschein mindesten einen Tageskurs in einer Fahrschule nachweisen müssen, ganz egal, ob sie nun mit einem rein muskelkraftgetriebenen Drahtesel, einem Pedelec oder einem eScooter mit oder ohne Straßenzulassung unterwegs sind.

E-Bikes und eScooter

Für echte E-Bikes, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell werden können, ist für den Fahrer die Fahrerlaubnis Klasse AM, der sogenannte Mofaschein, erforderlich. Kann das E-Bike sogar noch schneller als 45 km/h fahren, ist ein Führerschein der Klasse A oder A1 nötig. Dass für Radfahrer, die auf modernen Rädern zeitweise ähnliche Geschwindigkeiten erreichen können, keinerlei Führerschein vorgeschrieben ist, erscheint zutiefst unlogisch.

Vor allem eScooter sind für andere ungefährlicher als Fahrräder: Sie dürfen – im Gegensatz zu Radfahrern – technisch bedingt gar nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können, weshalb man für eScooter auch bei einer Straßenzulassung in keinem Fall einen Führerschein benötigt.

Fußgänger haben das Nachsehen

Es ist doch logisch: Umso mehr Verkehrsteilnehmer sich schneller fortbewegen, desto mehr Platz benötigen sie, weil der erforderliche Sicherheitsabstand mit der Geschwindigkeit wächst. Es wird also immer enger, vor allem in den Bereich, in denen Fußgänger sowie Rad- und Scooterfahrer zugleich unterwegs sind. Die Schwächsten in diesem Verkehrsteilnehmer-Mix sind die Fußgänger – oder sollen die etwa nun auch schon mit Schutzhelmen und Protektorenkombi aus dem Haus gehen?

Ihre Verletzungsgefahr wird durch schnellere Verkehrsteilnehmer enorm gesteigert. Wer in Physik aufgepasst hat, erinnert sich: Die Wucht eines Aufpralls, Impuls genannt, ist das Produkt aus der Masse – hier des fahrenden Verkehrsteilnehmers – und dem Quadrat seiner Geschwindigkeit. Anders gesagt: Ein Radfahrer wird zum Geschoss nicht ob seiner Leibesfülle, sondern vor allem durch seine Geschwindigkeit – ein Umstand, dem die Radfahrerlobby des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) tatenlos zusieht.

Auflagen für Radfahrer nötig

Längst ist es an der Zeit, die Geschwindigkeit von Radfahrern zumindest auf kombinierten Rad- und Gehwegen zu begrenzen und ihnen einen Mindestabstand zu Fußgängern vorzuschreiben. Kann dieser nicht eingehalten werden, muss seine radelnde Hoheit eben absteigen und vorbeischieben. Es ist doch paradox, dass Kraftfahrer zu Radfahrern beim Überholen einen Mindestabstand einhalten müssen, während Radfahrer wie auf der Kegelbahn zwischen den Fußgängern durchrasen und es Glückssache ist, wenn Kinder und Haustiere heil wieder nach Hause kommen!

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  • Quelle: TEB | Foto: StockSnap, Pixabay License
  • Erstellt am 03.07.2021 - 07:25Uhr | Zuletzt geändert am 22.08.2022 - 07:21Uhr
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