Abrisspläne, die (noch) keine sind
Zittau, 20. Dezember 2015. Anfang des Monats hatte es in Zittau Irritationen zum Schicksal der Gebäude Böhmische Straße 14 und Amalienstraße 1 gegeben. Die Stadtverwaltung hatte mit einer Presseerklärung reagiert.
Oberbürgermeister Zenker bezieht klare Position
Hintergrund war, dass der Technische- und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau in seiner Sitzung vom 15. Oktobersitzung 2015 die öffentliche Förderung der Freilegung der Grundstücke Amalienstraße 1 und Böhmische Straße 14 in der Höhe der entstehenden Kosten mit Mitteln des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung" beschlossen hat. "Freilegung der Grundstücke" heißt trotz des "Programmteils Aufwertung" nichts anders als Abriss. Von diesem Plattmachen verspricht man sich höhere Chancen für die künftige Nutzung der innerstädtischen Flächen.
Allerdings - und das ist einigen Schnelldenkern wohl in den falschen Hals geraten - wurde nicht der Abriss an sich beschlossen, sondern: Für den Fall, dass der Eigentümer einen Abrissantrag stellt und dieser genehmigt wird, würde dieser finanziell bezuschusst werden. Der Eigentümer im vorliegenden Fall ist die stadteigene Wohnbaugesellschaft Zittau GmbH - sei's drum. Diese Vorgehensweise sei durchaus üblich, verweist die Stadtverwaltung. Keinesfalls gehe man aber leichtfertig mit der historischen Bausubstanz um, auch der Denkmalschutz werde nicht ausgeklammert.
Der Zittauer Oberbürgermeister Thomas Zenker hatte sich bereits am 2. Dezember 2015 selbst einen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten gemacht und bezog anschließend klar Stellung: "Ich teile die Auffassung, dass nicht der gesamte Gebäudekomplex rückgebaut werden muss, um das Quartier aufzuwerten." Das habe er im Aufsichtsrat der Wohnbaugesellschaft auch thematisiert.
Das Vorgehen ist nun erneut in Prüfung. Wenig wahrscheinlich ist aus Verwaltungssicht ist jedoch, das Haus Amalienstraße 1 samst Anbau des Eckhauses zu erhalten - beide Gebäude sind teils schon eingestürzt.
Kommentar
"Ruinen schaffen ohne Waffen" nannte man den Zerfall der Altstadt- und Gründerzeit-Areale in der "DDR". Damals allerdings war die linkssozialistisch gesteuerte, zum Schluss ziemlich planlose Planwirtschaft überhaupt nicht in der Lage, den Wohnungsbestand zu sanieren; so manches Vorzeigeobjekt wie der Brühl im damaligen Karl-Marx-Stadt (heute wieder Chemnitz) erwies sich später als Potemkinsches Dorf.
Heute entscheidet vor allem der Eigentümer über den Umgang mit seinen Immobilien und muss sich dabei stark von wirtschaftlichen Überlegungen leiten lassen. Allerdings sollte eine stadteigene Wohnbaugesellschaft besonders sorgfältig prüfen und abwägen, was der Stadtentwicklung zuträglicher ist: Substanzerhaltung oder Nutzung mit neuem Objekt. Nur Abriss in der Hoffnung auf spätere Entwicklung ist für den Innenstadtbereich zu wenig,
meint Ihr Thomas Beier
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- Quelle: TEB
- Erstellt am 20.12.2015 - 01:10Uhr | Zuletzt geändert am 20.12.2015 - 01:41Uhr
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