Eine Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken kann Vorteile bringen

Bild zu Eine Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken kann Vorteile bringen Zittau, 4. Januar 2022. Wer in Zittau in den 1990er Jahren privat in eine oder mehrere Immobilien investiert hat, für den ist spätestens jetzt die Zeit reif, sich Gedanken um die Eigentumsnachfolge zu machen. Gerade gibt es eine große Debatte über das Erben von Immobilien. Grund ist die Erbschaftssteuer, die wegen der Neubewertung der Immobilien deutlich steigen könnte. Eine Alternative zu Vererbung ist die Schenkung, mit der nicht nur Erbschaftssteuern umgangen werden können, sonden bei richtiger Gestaltung auch die weitgehend identische Schenkungssteuer vermieden oder zumindest reduziert werden kann.

Abb.: Auf der Neustadt, wie man in Zittau sagt, mit Blick zur Franz-Könitzer-Straße zur Wache der Freiwilligen Feuerwehr. Mögen Bautzen quirliger, Görlitz prächtiger, Kamenz sakraler und Löbau am Berge sein – Zittau ist die vielleicht einladenste und zugleich heimeligste der ostsächsischen Städte
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Vor- und Nachteile einer Schenkung

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Der nördliche Teil der Neustadt ist eine beliebte Wohn- und Geschäftsadresse, was auf den Wert der Immobilien durchschlägt
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Eine Schenkung hat für Hausbesitzer weitere Vorteile. Der eigentliche Erblasser kann per Schenkung noch zu Lebzeiten die Vermögensübertragung aktiv beeinflussen. Er kann damit verhindern, dass das Eigentum bei Erbstreitigkeiten zersplittert wird. Dies ist ein Hauptgrund, weshalb viele Immobilienbesitzer und Firmeninhaber die Schenkung dem Erbe vorziehen. Zudem hat der künftige Erblasser einen Einfluss auf den Zeitpunkt der Übergabe. Bei einem Unternehmen kann er so den Übergang an die jüngere Generation aktiv gestalten.

Bei einer Immobilie gibt es jedoch auch einen entscheidenden Nachteil: Sie ist in vielen Fällen das Zuhause des Erblassers und zugleich Teil seiner Altersvorsorge. Wer Einfluss darauf haben möchte, dass etwa das Eigenheim in vertrauensvolle Hände kommt, hat eine Möglichkeit, mehr als ein einfaches und aushebelbares Wohnrecht zu erhalten. Diese Lösung ist der Nießbrauch. Der Nießbrauch ist die rechtssichere Grundlage, auf der ein Eigentümer einer anderen Partei ein Nutzungsrecht überträgt.

Ideale Lösung, um die Immobilie frühzeitig zu übertragen

Kein Wunder, dass die Lösung bei der Übertragung von Häusern oder Eigentumswohnungen eine wichtige Rolle spielt. Geregelt ist das Nießbrauchrecht im Paragrafen 1030 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demzufolge kann eine Sache "in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzung der Sache zu beziehen".

In die Praxis übertragen bedeutet dies, dass die Großeltern dem Enkel das Haus verschenken und dafür ein lebenslanges Nutzungsrecht erhalten. Der Nießbrauch kann laut Absatz zwei des Paragrafen 1030 durch den Ausschluss einzelner Nutzungen beschränkt sein. Ist das Haus groß, spricht also nichts dagegen, den Nießbrauch nur auf einen Teil der Immobilie anzuwenden. Damit werden Eigentumsrechte nicht berührt, denn der Nießbrauch beinhaltet nur Nutzungsrechte und die sogenannte "Fruchtziehung". Zu ihr gehören beispielsweise die Einnahmen aus Vermietungen. Damit geht das Nießbrauchrecht über das reine Wohnrecht hinaus. Der Eigentümer, also etwa die Kinder oder Enkel, behalten das Verkaufsrecht, das den eingegangenen Nießbrauch allerdings nicht berührt.

Weitere Vorteile der Schenkung

Für die Erben hat die Schenkung zur Folge, dass der Nachlass geringer ausfällt, was den Pflichtteil und die Steuern ebenfalls verringert. Wichtig ist dabei, dass die Eigentumsübertragung vorher tatsächlich stattgefunden hat. Dazu muss die Schenkung vom Notar beurkundet werden. Das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen. Es bleibt auch bestehen, wenn die Beschenkten das Haus verkaufen.

Aktuell machen sich viele Hausbesitzer und Erben Sorgen, ob es sich noch lohnt, ein Eigenheim zu kaufen. Es besteht die Angst, dass Erben später beim Eigentumsübergang auch auf das Familiengrundstück Steuern in erheblicher Höhe zahlen müssen. Experten befürchten, dass die Neubewertungen des Staates deutlich höher ausfallen als der aktuelle Wert. Dies hätte massive steuerliche Nachteile. Die Bundesregierung wiegelt zwar ab, aber hier könnte eine Vorsorge sinnvoll sein.

Bei einer Schenkung fallen unter Umständen Schenkungssteuern an. Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro pro Elternteil, bei Enkeln sind es 200.000 Euro, wenn deren Eltern noch leben. Nach 10 Jahren gibt es neue Steuerfreibeträge. So lässt sich ein Haus auch in mehreren Schritten verschenken und das am Ende steuerfrei, wenn man die Sache rechtzeitig angeht.

Unter dem Strich

Die Schenkung einer Immobilie hat einige Vorteile. Zum einen hat der Vererbende einen Einfluss auf die Vermögensaufteilung, andererseits lässt sich auf diese Weise die Erbschaftsteuer und gegebenenfalls bei richtiger Gestaltung die Schenkungssteuer umgehen. Damit die Erblasser ihren Lebensabend in den gewohnten vier Wänden verbringen können, ist ein Nießbrauch eine sichere Lösung. Für weitere Informationen sollte man sich an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar wenden.

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 04.01.2023 - 08:15Uhr | Zuletzt geändert am 04.01.2023 - 09:13Uhr
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