Das Müllauto muss durch!
Landkreis Görlitz, 25. Oktober 2021. Alles falsch: Man sagt nicht Müllauto, sondern Entsorgungsfahrzeug, und es muss auch nicht durch zum Müll, sondern der Müll, wenn es nicht anders geht, zum Fahrzeug. Hindern an der Abholung des Mülls, äh, Abfalls, könnten den Müllabfohrtransporter etwa Bäume und Sträucher. Die sollten jetzt lieber zurückgeschnitten werden.
Bäume und Sträucher bitte zurückschneiden
Nur vom 1. Oktober bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Vor allem Grundstückseigentümer sollten auf den Pflanzenwuchs an Grundstücksgrenzen achten, wenn dieser die Durchfahrt von Entsorgungsfahrzeugen behindern könnte.
Um die Zugänglichkeit für Entsorgungsfahrzeuge von Straßen und Fahrwegen zu gewährleisten, ist im Begegnungsverkehr eine Mindestbreite von 4,75 Metern und ohne Begegnungsverkehr – der langweiligere Fall – mindestens 3,55 Metern sowie ein seitlicher Sicherheitsabstand von einem halben Metern sicherzustellen. Fahrbahnen müssen grundsätzlich eine Durchfahrtshöhe von mindestens vier Metern zuzüglich einem halben Meter Sicherheitsabstand aufweisen.
Können die Entsorgungsfahrzeuge nicht gefahrlos passieren, muss der Müllbürger seunen Abfallbehälter selbst zur nächstgelegenen, durch Abfallsammelfahrzeuge befahrbaren Straße bringen. Um diesen zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, bittet der Regiebetrieb Abfallwirtschaft die Grundstückseigentümer beziehungsweise -besitzer im Landkreis Görlitz, ihren Grenzbewuchs regelmäßig zu kontrollieren.



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- Quelle: red
- Erstellt am 25.10.2021 - 12:09Uhr | Zuletzt geändert am 25.10.2021 - 12:21Uhr
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