Wie meldet man ein Gewerbe an?

Wie meldet man ein Gewerbe an?Zittau, 16. Oktober 2019. Selbständigkeit ist für viele eine interessante Option, doch wie anfangen? Wenn das Vorhaben gedanklich (und unbedingt als Konzept auf Papier!) steht sowie die Förderfragen geklärt sind, wird es Zeit für den offiziellen Start des Unternehmens, der meist in der Anmeldung eines Gewerbes besteht.
Abbildung: "Sich regen bringt Segen", scheint dieses Schild am erfolgreichen Markersdorfer Gewerbegebiet an der B6 (Landkreis Görlitz) zu symbolisieren. Foto: © www.goerlitzer-anzeiger.de

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Eine Gewerbeanmeldung ruft automatisch weitere Institutionen auf den Plan

Eine Gewerbeanmeldung ruft automatisch weitere Institutionen auf den Plan
Detaillierte Informationen zu Gewerbeflächen in Zittau gibt es bei der Wirtschaftsförderung im Zittauer Rathaus.
Foto: © www.zittauer-anzeiger.de

Um einen Gewerbebetrieb handelt es sich bei fast allen selbstständigen Tätigkeiten, die auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sind. Nicht der Gewerbeordnung unterliegen die Freien Berufe, zu denen beispielsweise beratende, künstlerische, erzieherische und schriftstellerische Tätigkeiten gehören können. Eine Besonderheit bildet ferner das Reisegewerbe mit weiteren Bestimmungen, auch das zum Beispiel das Gaststättengewerbe, das Bewachungsgewerbe und weitere wie beispielsweise die Makler unterliegen weiterführenden Voraussetzungen.

Wenn man sich selbstständig machen möchte, muss man zuerst das Gewerbe offiziell bei der Behörde anmelden. Folgend erhält man einen Gewerbeschein. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist es essenziell, sich zuerst bei der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise bei der Handwerkskammer zu informieren, ob für die Inbetriebnahme des Gewerbes eine spezielle Erlaubnis für den Fachbereich erforderlich ist. Wenn man in Besitz der notwendigen Dokumente ist, kann man bei der Behörde das Gewerbe anmelden. Für die Anmeldung ist die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde zuständig, in dem man das Gewerbe betreiben möchte. Zu beachten ist, dass bei der Anmeldung des Gewerbes je nach Ort eine Gebühr zwischen ungefähr 16 und 50 Euro fällig wird. Benötigt werden der Personalausweis und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen beziehungsweise Nachweise für die Anmeldung.

Für die Anmeldung eines Handwerksbetriebs in einem zulassungspflichtigen Handwerk im stehenden Gewerbe ist die Handwerkskarte als Nachweis über den Eintrag in die Handwerkerrolle nötig, für die Anmeldung eines handwerksähnlichen Betriebs (Minderhandwerk) hingegen nicht. Bestimmte Rechtsformen müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen, außerdem von Personen oder Personengesellschaften betriebene Unternehmen, wenn sie nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Freie Beruf hingegen benötigen keine Gewerbeanmeldung, sondern müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen. Das prüft dann, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich die Voraussetzungen für eine freie Berufsausübung gegeben sind oder ob das Unternehmen als Gewerbebetrieb einzustufen ist. Von der Rechtsform sind vor allem Haftungs- und Buchführungsfragen abhängig, wer einen Freien Beruf ausübt, zahlt außerdem keine Gewerbesteuer, die bei Gewerbetreibenden ab einem bestimmten Jahresgewinn fällig wird.

Die Gewerbeanmeldung ist nur der erste Schritt. Sie wird den Kammern und dem Finanzamt, dass einen Fragebogen zur Erfassung der selbständigen Tätigkeit schickt, mitgeteilt. Auch an die eigenen Sozialversicherungen, gegebenenfalls die Berufsgenossenschaft und zusätzliche Rundfunkgebühren und nicht zuletzt die Bank, die das geschäftlich genutzte Konto führen und vielleicht Kreditgeber sein soll, will gedacht sein. Erster und zugleich größter Anschaffungsposten vieler Unternehmensgründer ist ein Kraftfahrzeug.

Ein ganzheitliches Fuhrparkmanagement ist ein Erfolgsfaktor für Gewerbe

Bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge für die gewerbliche Nutzung stehen Gründer wie Konzerne, mittelständische Unternehmen und kleinere Einzelunternehmer vor der Frage, ob sie diese gebraucht oder neu kaufen oder leasen möchten. Für die Außendarstellung des Gewerbes ist die Wahl der passenden Firmenfahrzeuge, die natürlich auch die funktionalen Anforderungen erfüllen müssen, durchaus elementar. Gewerbeleasing ist für den Gewerbetreibenden eine Möglichkeit, Kosten zu sparen und mit seinen Firmenfahrzeugen den Außenauftritt seinen Ansprüchen adäquat zu gestalten, denn Leasing bringt stets moderne Fahrzeuge mit sich und man kann damit einen kompetenten und erfolgreichen Auftritt unterstreichen.

Je nach Branche stellen Fahrzeuge einen wichtigen Erfolgsfaktor für das Unternehmen dar. Mit einem repräsentativen Fahrzeug wirkt der Unternehmer professionell und erfolgreich und gewinnt dadurch leichter mehr Kunden. Auch aus steuerrechtlichen Gründen ist es für Unternehmer – entsprechende Gewinne vorausgesetzt – sinnvoll, sich einen Leasingwagen anzuschaffen, weil die Leasingraten als Betriebsausgaben unmittelbar steuerlich geltend gemacht werden können. Des Weiteren sichert das Gewerbeleasing dem Unternehmen Planungssicherheit.

Das geleaste Fahrzeug bleibt während der Nutzung Eigentum des Leasinggebers. Der Leasingvertrag wird in den meisten Fällen über mehrere Jahre abgeschlossen. Die Dauer der Laufzeit ist in den meisten Fällen 24 oder 36 Monate. Aufgrund des Leasings fallen die Kosten für den Fuhrpark des Unternehmens regelmäßig und kalkulierbar an. Gewerbetreibende müssen, wenn sie sich für die Finanzierungsmöglichkeit des Leasings entscheiden, kein Kapital für einen Neuwagen aufwenden und folgend bleibt die Liquidität in vollem Umfang vorhanden. Wie erwähnt kann der Unternehmer die monatlichen Raten als Betriebsausgaben absetzen (das heißt, die gezahlten Nettobeträge werden vom zu versteuernden Gewinn abgezogen) und damit die Steuerlast senken. Voraussetzung ist immer, dass die Rahmenbedingungen des Fiskus eingehalten werden, weshalb man sich als Unternehmer vor Abschluss eines Leasingvertrages steuerlich beraten lassen sollte – unter Umständen sind neben den Leasingraten auch Kosten für Versicherungen, Service, Reparaturen und Kraftstoff steuerlich absetzbar.

Außerdem lassen sich Fahrzeuge im Gewerbeleasing auch als feste Firmenwagen für ausgewählte Mitarbeiter nutzen. Firmenwagen sind neben einer Gehaltserhöhung eine gute Möglichkeit, dem Mitarbeiter die Wertschätzung des Unternehmens zu seiner Arbeit zu zeigen; allerdings sind auch hier die detaillierten steuerlichen Vorschriften zu beachten, die zudem immer wieder aktualisiert werden.

Tipp:
In Zittau ist für Gewerbeanmeldungen sowie Um- und Abmeldungen das Referat Gewerbe zuständig. Außerdem sind auf der Homepage der Stadtverwaltung die Gewerbeflächen in Zittau zusammengestellt.

Chancen bieten die Mandaustadt und ihr Umland vor allem für Unternehmer, die es verstehen, die Lage inmitten der Dreiländerregion zu nutzen. Immerhin liegt Zittau ziemlich genau zwischen Prag (Praha) und Liegnitz (Legnica) – je rund 135 Kilometer – sowie mit etwa 115 Kilometern Dresden. in diesem Radius finden sich bedeutende Stadte und Wirtschaftszentren wie Bautzen, Görlitz, Hirschberg (Jelenia Góra) und die 104.000-Einwohner-Stadt Reichenberg (Liberec), aus derem heutigen Ortsteil Vratislavice, früher Maffersdorf, übrigens Ferdinand Porsche stammt. In seinem Geburtshaus ist ein Museum für den genialen Motoren- und Autokonstrukteur eingerichtet und steht für die Innovationskraft der Region.

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  • Quelle: red | Foto Werbepylon: © Görlitzer Anzeiger, Foto Markt Zittau: © Zittauer Anzeiger
  • Erstellt am 16.10.2019 - 14:50Uhr | Zuletzt geändert am 28.01.2020 - 11:16Uhr
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