Fördermittel für Straßenbau in Wittgendorf
Zittau | Wittgendorf. Für den Ausbau der Hauptstraße im Zittauer Ortsteil Wittgendorf kann der Landkreis Görlitz mit einer gesicherten Finanzierung rechnen. Die Landesdirektion Dresden erteilte dem Landkreis für diese Maßnahme einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 860.000 Euro. Die Summe stellt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt dabei 75 Prozent, das verbleibende Viertel des Gesamtbetrages von 1,146 Mio. Euro übernimmt der Landkreis aus seinem Haushalt.
Mehr Sicherheit auf dem Weg zu Kindergarten und Schule in Wittgendorf
Die örtliche Hauptstraße in Wittgendorf ist im fraglichen Abschnitt zugleich Kreisstraße und bildet zwischen dem Abzweig Dittelsdorf und der Kirche die zentrale Ortsachse. An der 290 Meter langen Baustrecke liegen wichtige Einrichtungen wie Kindergarten, Sportanlage und Arztpraxis.
Die Attraktivität des Wittgendorfer Ortskerns soll mit dem Ausbau der Hauptstraße gesteigert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt nutzen Fußgänger den schlecht einsehbaren Fahrbahnrand als Gehweg und sind dabei erheblich gefährdet. Besonders Kinder und Jugendliche sind davon betroffen; sie nutzen diesen Abschnitt als Schulweg.
Mit der grundhaften Erneuerung der Straßentrasse wird nun an einer Fahrbahnseite ein anderthalb Meter breiter Gehweg entstehen. Der Ausbau der Hauptstraße ist wegen der geringen zur Verfügung stehenden Breite und dem derzeitigen Zustand der Bauwerke nur in Verbindung mit dem Ersatzneubau einer stark beschädigten Straßenbrücke aus dem Jahr 1938 sowie zweier maroder Stützmauern möglich.
Der Ausbau verbessert Verkehrsverhältnisse und Verkehrssicherheit in Wittgendorf deutlich. Die Baumaßnahme wird in zwei Abschnitten durchgeführt. Im ersten Abschnitt soll die Brücke einschließlich ihrer Flügelmauern erneuert werden. Im zweiten Abschnitt werden die Stützmauern instandgesetzt. Parallel dazu finden unter halbseitiger Sperrung die Straßenbauarbeiten statt. Die Baudurchführung ist im Wesentlichen für 2011 vorgesehen. Die Arbeiten müssen bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen und abgerechnet sein.
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- Quelle: red
- Zuletzt geändert am 21.11.2010 - 01:59 Uhr
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