Verkehrskontrollen
Zittau | Löbau, 11. September 2007. Wie angekündigt wurden in der ersten Woche des neuen Schuljahres durch das Landratsamt und die Landespolizei verstärkt Geschwindigkeitskontrollen vor Schulen und an Haltestellen des Schülerverkehrs durchgeführt. Fazit ist, dass sich die Fahrzeugführer an den entsprechenden Bushaltestellen insbesondere im Gegenverkehr kaum an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit halten. Der Landkreis wird deshalb die Einhaltung von Paragraph 20 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung in Abständen auch weiterhin kontrollieren. Das kündigte der Fachdienst Ordnung, Sicherheit, Verkehr an.
Auswertung – weitere Kontrollen angekündigt
Während sich die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll verhielt, wurden auch einige Fahrzeugführer festgestellt, denen die vorgeschriebene Geschwindigkeit scheinbar egal war.
„Wenn zum Beispiel morgens zum Schulbeginn an einer Grundschule mit mehr als 70 km/h vorbeigefahren wird, ist das einfach verantwortungslos“, meint Angelika Voigt, Leiterin des Sachgebietes Straße, Verkehr, Bußgeld im Landratsamt, und setzt hinzu: „Fragen lassen müssen sich auch einige Eltern, die „eben mal schnell“ ihr Kind zur Schule bringen wollen und dabei völlig vergessen, dass durch die Kinder der Rücksitz zu nutzen ist, dass Gurtpflicht besteht und dass andere Kinder genau diese Straße entlang zur Schule laufen.“
Ähnlich verliefen auch die Kontrollen an Bushaltestellen mit Blinkgebot. Trotz Vorankündigung dieser Kontrollen waren sich auch hier einige Fahrzeugführer ihrer Verantwortung nicht bewusst. Der „Spitzenreiter“ schaffte es immerhin, mit 47 km/h am haltenden Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage vorbeizuflitzen – zugelassen ist lediglich Schrittgeschwindigkeit.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 11.09.2007 - 19:14Uhr | Zuletzt geändert am 16.11.2021 - 08:02Uhr
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