Reisen mit Haustieren

Zittau | Löbau, 30. Juni 2008. Privat Reisende, die mit Hunden oder Katzen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, müssen den EU-Heimtierpass dabei haben. Dieser wird von Tierärzten ausgestellt. Im EU-Heimtierpass müssen die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Tiers mittels Tätowierung (gilt noch bis 2011) oder Mikrochip sowie eine gültige Impfung gegen Tollwut vom Tierarzt dokumentiert werden. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht.

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Rechtzeitig vor der Reise informieren!

Bei Reisen nach Irland, Schweden, Malta und in das Vereinigte Königkreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen. Hier ist generell eine Kennzeichung mittels Mikrochip vorgeschrieben. Außerdem wird ein Bluttest und eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer kurz vor der Einreise verlangt. Ähnliche Regelungen bestehen für das Nicht-EU-Land Norwegen.

Für die Einreise von Hunden und Katzen im privaten Reiseverkehr in Nicht-EU-Länder gelten die Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes. Für die Rückreise nach Deutschland sind je nach Reiseziel und -dauer in der Regel der EU-Heimtierpass mit Nachweisen der Kennzeichnung des Tieres und des gültigen Tollwutimpfschutzes mitzuführen.

Für die Rückreise aus bestimmten so genannten nicht gelisteten Drittländern - das sind Länder mit unsicherem Tollwutstatus - muss der Nachweis des Tollwutimpfschutzes anhand einer Blutprobe durch ein EU-zugelassenes Labor erbracht werden - in der Regel bereits vor der Ausreise in Deutschland. Hierzu gehören beliebte Reiseziele wie Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik.

Es ist zu empfehlen, sich langfristig vor Antritt einer Reise zu informieren und Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen.

Auskünfte:
Fachdienst Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen im Landratsamt Löbau-Zittau, Tel. 03585 - 44 27 81.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 30.06.2008 - 19:11Uhr | Zuletzt geändert am 28.08.2022 - 20:57Uhr
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