ALG II steigt geringfügig

Zittau | Löbau. Der Fachdienst Beschäftigung und Arbeit des Landratsamtes Löbau-Zittau wird ab 1. Juli 2007 die erhöhte maßgebliche Regelleistung der Berechnung des Leistungsanspruches zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu Grunde legen.

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Anpassung an Rentenerhöhung

Die Regelleistung wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Durch die Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 wird der Rentenwert um einen Anpassungsfaktor von 0,54 Prozent verändert.

Die Änderungsbescheide über die veränderten Leistungen werden in den nachfolgenden Wochen an die Bürger versandt. Die korrekte Überweisung der Geldleistungen erfolgt ab Stichtag 1. Juli für alle Hilfeempfänger.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 19.06.2007 - 11:16Uhr | Zuletzt geändert am 19.06.2007 - 11:22Uhr
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