Kürzung beim Kindesunterhalt
Zittau | Löbau. Wie das Landratsamt Löbau-Zittau mitteilte, ist die Verabschiedung des neu gefassten Unterhaltsrechts vorerst gescheitert.
Das Bundesministerium für Justiz gab nun die ab 1. Juli 2007 gültigen Regelbeträge bekannt.
Die Regelbeträge sind Grundlage für die Fortschreibung dynamischer Unterhaltstitel und für die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Die Regelbeiträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, wurde wie folgt festgesetzt:
Für die alten Bundesländer:
1. Altersstufe 202 Euro
2. Altersstufe 245 Euro
3. Altersstufe 288 Euro
Für die neuen Bundesländer:
1. Altersstufe 186 Euro
2. Altersstufe 226 Euro
3. Altersstufe 267 Euro
Hierbei handelt es sich erstmals um eine Verringerung des Regelbetrages um 2 Euro in jeder Altersstufe.
Für Kinder, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten, wird automatisch die Zahlung ab Juli 2007 auf den neuen Unterhalt umgestellt. Die maximale Unterhaltsleistung in der 1. Altersstufe beträgt 109 Euro und in der 2. Altersstufe 149 Euro.
Für Fragen wegen der Berechnung des neuen Unterhaltes ab 1. Juli stehen die Mitarbeiter/Innen des Jugendamtes im Landratsamt Löbau-Zittau während der Sprechzeiten gern zur Verfügung. Bei telefonischen Anfragen sollte der aktuelle Unterhaltstitel bereit liegen, damit eine schnelle Auskunft erfolgen kann. Zur Beratung im Amt ist auch der aktuelle Unterhaltstitel mitzubringen.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 20.06.2007 - 07:58Uhr | Zuletzt geändert am 20.06.2007 - 07:58Uhr
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