Nachfolger für den Hausarzt? Fehlanzeige!

Nachfolger für den Hausarzt? Fehlanzeige!Zittau, 11. Januar 2023. Von Thomas Beier. In Sachsen steht es um die hausärztliche Versorgung, gelinde gesagt, schlecht. Für niedergelassene Ärzte, die in den Ruhestand gehen, finden sich kaum Nachfolger. Was gerät hier aus den Fugen?

Abb.: "Ich bin doch nicht verrückt, mich niederzulassen!" – Ist da etwas dran?
Symbolfoto: Klaus Hausmann, Pixabay License (Bild bearbeitet)
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Theorie versus Realität bei der hausärztlichen Versorgung

Was nützt es, wenn auf dem Papier von einer ärztlichen Überversorgung die Rede ist, Patienten von den Arztpraxen jedoch wegen Überlastung abgelehnt oder zumindest mit sehr langen Wartezeiten konfrontiert werden? Dann scheint etwas mit der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen nicht zu stimmen, ist eine naheliegende Schlussfolgerung. Doch das Problem ist deutlich komplexer.

Warum also finden niedergelassene Hausärzte mit festem Patientenstamm und Vollauslastung kaum noch Nachfolger, die sich – salopp gesagt – ins gemachte Nest setzen und die Praxis weiterführen? Schaut man auf den Ärztemangel in Sachsen, dann zeigt sich, dass auch die Ende September 2021 vom Sächsischen Landtag beschlossene Landarztquote von zunächst 6,5 Prozent im Medizinstudium kurzfristig nicht greifen kann. Da kommen mehrere Ursachen zusammen.

Der lange Weg zur Niederlassung

Zunächst gilt: Wer sich als Arzt mit der Gründung oder Übernahme einer Praxis niederlassen möchte, braucht nach erfolgreich abgeschlossenem Studium noch die Genehmigung zur Berufsausübung, die sogenannte Approbation. Die Approbationsordnung legt die Voraussetzungen dafür fest. Weitere Voraussetzung ist eine mehrjährige Facharztweiterbildung mit Facharztprüfung vor der Ärztekammer, etwa zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin.

Wer nicht nur Privatpatienten, die ärztliche Leistungen auf Rechnung bezahlen und gegebenenfalls bei einer der Privaten Krankenversicherungen zur vollständigen oder teilweisen Erstattung einreichen, behandeln möchte, muss vor der Praxiseröffnung eine weitere Hürde nehmen: die Kassenärztliche Zulassung. Diese erlaubt es, Leistungen gegenüber den Ersatzkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.

Um mit der Kassenzulassung als Vertragsarzt tätig werden zu können, wird noch der Eintrag ins Arztregister benötigt, muss die nötige Eignung bestehen und schließlich die Zulassung beantragt werden.

Eine eigene Praxis? Sonderlich lukrativ ist das oft nicht

Unterm Strich ist es also ein langer Weg bis zur eigenen Praxis – und dann ist der selbständige Job als Arzt nicht einmal sonderlich attraktiv. Das liegt neben hohen Investitions- und Personalkosten am begrenzten Umsatzpotential: In Sachsen ist die Zahl der Privatpatienten, von denen die Leistung entsprechend der Gebührenordnung der Ärzte voll bezahlt wird, eher gering.

Bei gesetzlich Versicherten greift jedoch die Kostendeckelung, vereinfacht gesagt: Je mehr Patienten ein Arzt behandelt, desto weniger Vergütung erhält er je Patient. Das ist kontraproduktiv, denn motivierend wäre, Mehrarbeit besser oder mindestens gleich zu vergüten.

Was für eine eigene Praxis spricht

Wer sich als Arzt dennoch für eine Praxisübernahme entscheidet, hat oft ein anderes Motiv als ein möglichst gutes Einkommen oder eine überschaubare Arbeitsbelastung: Mit einer eigenen Praxis entgeht man der besonders in Krankenhäusern ausgeprägten Hierarchie unter Ärzten, die Berufseinsteigern das Leben durchaus schwermachen kann.

Dafür nimmt man dann Herausforderungen wirtschaftlicher, unternehmerischer und rechtlicher Art in Kauf, für die immer wieder spezialisierte Dienstleister wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmensberater herangezogen werden müssen. Angesichts der möglichen Niederlassungsformen, der vertraglichen Regelungen zur Praxisübernahme und der arbeitsrechtlichen Gestaltung bei der Anstellung von Praxispersonal führt die Suche nach einem Anwalt für Medizinrecht in Göttingen zu einer Webseite mit weiterführenden Hinweisen.

Arzt sein ja, Patienten haben nein

Hinzu kommt, dass junge Ärzte nicht mehr der arbeitsorientierten Babyboomer-Generation angehören. Sie stellen höhere Anforderungen an die Work-Life-Balance, schätzen also kürzere und geregelte Arbeitszeiten. Das spricht nicht nur dafür, sich etwa bei einem Medizinischen Versorgungszentrum anstellen zu lassen, sondern sich möglichst eine Tätigkeit außerhalb des unmittelbaren Dienstes am Patienten zu suchen.

So bieten Versicherungsunternehmen attraktive Stellen beispielsweise als Gutachter, ganz ohne Bereitschaftsdienste, Vertretungsverpflichtungen oder schlecht bezahlte Hausbesuche, aber auch ohne Personalverantwortung und die ganzen bürokratische Lasten und Unwägbarkeiten des Unternehmertums.

Zu den Lasten für Unternehmer – ob nun als Arzt im Freien Beruf oder als Gewerbetreibender – gehört das gefühlte Anschwellen von Institutionen, die entweder Auflagen machen oder ungebeten als Serviceanbieter auftreten. Das ist doppelt schädlich: Einesteils beansprucht der stetige Bürokratiezuwachs Arbeits- und damit Lebenszeit, andererseits fehlen jene, die sich in solche Institutionen abgeseilt haben, in der Wirtschaft als Fachleute.

Aus Patientensicht

Für Patienten ist der Rückgang an Hausarztpraxen mehr als unangenehm. An die Stelle des vertrauensvollen, teils über Generationen gewachsenen Arzt-Patienten-Verhältnisses treten immer öfter Medizinische Versorgungszentren, bei denen es unter Umständen eine Lotterie gleicht, an welchen Arzt man Gerät. Ohne festen Hausarzt bleibt für viele im Bedarfsfall nur der Gang zu Notaufnahme der Krankenhäuser, die dafür jedoch nicht gedacht ist. Unterstellt werden darf, dass dadurch eigentlich nötige Arztbesuche unterlassen werden, ein Nährboden für weitere gesundheitliche Probleme.

In einem gemeinsamen Statement von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern aus dem Landkreis Görlitz, veröffentlicht im Zittauer Anzeiger vom 7. Juli 2017, werden die Probleme im Bereich der Hausärzte als eine der Ursachen für "sehr starke Unzufriedenheit und Frust auf sämtliche Verwaltungsebenen" genannt. Tatsächlich: Wie seriös ist ein System, das zur Krankenversicherung verpflichtet, andererseit aber eine angemessene ärztliche Versorgung nicht sicherstellen kann?

Resümee

Der demografische Wandel und der Wertewandel in der Gesellschaft bilden die Melange, die den Wandel in medizinischen Versorgungsstrukturen vorantreibt. Viele Patienten werden sich damit abfinden müssen, dass der vertraute Hausarzt – selbstredend auch die Hausärztin – nach und nach von anderen Formen medizinischer Versorgungseinrichtungen abgelöst werden.

Dennoch bleibt für Ärzte die eigene Praxis – auch als Gemeinschaftspraxis oder einer der früheren Poliklinik ähnlichen Praxisgemeinschaft – eine Option. Deren Attraktivität könnte bei Bürokratieentlastung und besserer Vergütung wieder zunehmen.

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto: KlausHausmann / Klaus Hausmann, Pixabay License
  • Erstellt am 11.01.2023 - 10:55Uhr | Zuletzt geändert am 12.01.2023 - 13:51Uhr
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