Neue Bundesbürger

Zittau | Löbau. Wer nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, kann auf Antragstellung eingebürgert werden. Die Einbürgerung ist für die Migranten ein wichtiger Schritt im Integrationsprozess; sie gewährt unter anderem rechtliche Gleichstellung und politische Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie für die Ausländer, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, innerhalb der Familie eine einheitliche Staatsangehörigkeit.

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Mehr Beratungsbedarf vor Einbürgerungen im Landkreis Löbau-Zittau

Vergleicht man die Zahl der Eingebürgerten in der Zeitspanne von 2000 bis 2006, so wurden jährlich durchschnittlich zwölf Personen eingebürgert.

Die größte Gruppe der Eingebürgerten bildete mit 19 Pozent Personen aus der Türkei. An zweiter und dritter Stelle folgten Einbürgerungen von Personen aus den ehemaligen GUS-Staaten (18 Prozent) und Polen (14 Prozent).

Bei den Ländern, wie beispielsweise Polen, die in jüngster Zeit der Europäischen Union beitraten, ist das Einbürgerungsbegehren gestiegen. Gründe sind darin zu sehen, dass mit mehreren EU-Staaten Gegenseitigkeit bei der Anerkennung der Staatsangehörigkeit besteht, so dass für diese Personen jetzt die doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist.

Vergleicht man die Zahlen der Beratungsgespräche und der Antragstellungen zum Einbürgerungsbegehren ist eine deutliche Steigerung um 300 Prozent bzw. 150 Prozent gegenüber dem Jahr 2000 feststellbar.

Doch nicht immer ist die Einbürgerung der Königsweg: Gründe, die gegen die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit sprechen, sind oftmals auch emotionale Gründe der Einbürgerungsbewerber. Aber auch das Staatsangehörigkeitsgesetz schreibt rechtliche Voraussetzungen vor. Kenntnisse der deutschen Sprache, die Erfüllung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit, den mindestens achtjährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik und einen gültigen Aufenthaltstitel sind u.a. erforderlich. Der Ausländer, der mindestens zwei Jahre mit einem Deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, kann, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, bereits nach einem dreijährigen rechtmäßigen Inlandsaufenthalt eingebürgert werden.


Kommentar:

Wie ein Blick ins Geschichtsbuch zeigt, waren es immer wieder die Flüchtlinge - also jene, die in einem Land aufgenommen wurden - und die unterdrückten Bevölkerungsgruppen, die den Wohlstand mehrten. Man denke an die Hugenotten in Preußen oder an die böhmischen Exulanten in der Oberlausitz. Die Juden, die in den vergangenen Jahrhunderten oft nur in wenige Berufe ausweichen durften, wurden gerade dort - beispielsweise als Bankiers, Händler oder Rechtsgelehrte - besonders erfolgreich.

So gesehen gilt noch immer:
"Liebe Ausländer, lasst uns mit den Deutschen nicht allein!",

denkt sicher nicht nur Ihr Fritz Stänker

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  • Quelle: /red /FRS
  • Erstellt am 10.08.2007 - 21:28Uhr | Zuletzt geändert am 10.08.2007 - 21:40Uhr
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