Arbeitslosengeld

 
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    Vom 22.06.2008

    Zttau | Löbau. Der Deutsche Bundestag hat am 8. Mai 2008 das Gesetz zur Rentenanpassung beschlossen. Danach ist ab 1. Juli vorgesehen, den Rentenwert um 1,1 Prozent zu erhöhen. Das heißt, dass sich bei Empfängern von Arbeitslosengeld II auch die Regelleistung von diesem Zeitpunkt an um diese Prozente erhöht, wobei auf einen vollen Eurobetrag aufgerundet wird. Die korrekte Überweisung sichert der Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit zu. Um den Verwaltungsaufwand zu senken, wird diese Veränderung den Bürgern jedoch erst im nächsten Bescheid mitgeteilt.

 
 
 
 
 

 
 
 
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